Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werbebetreibende
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I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich / Definitionen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Tellja GmbH, Solmsstraße 12, 60486 Frankfurt am Main (im folgenden Tellja genannt) und dem Werbetreibenden.
1.2. Tellja erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen von Tellja. Der Werbetreibende erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.
1.4. Es gelten für die Anwendung und Auslegung des Vertrages nachfolgende Definitionen:
Kunde
Ein Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die über das Tellja-System einer dritten natürlichen oder juristischen Person eine Empfehlung für den Werbetreibenden ausspricht.
Werbetreibender
Ein Werbetreibender ist in der Regel ein Unternehmen, welches das Tellja-System nutzt, um über Kundenempfehlungen neue Kunden zu generieren.
Tellja
Tellja stellt mit seinem Tellja-System das Tool zur Verfügung, mit welchem der Kunde Dritten eine Empfehlung für den Werbetreibenden aussprechen kann.
Vertragspartner
Vertragspartner von Tellja sind sowohl der Kunde als auch der Werbetreibende.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss kommt zwischen Tellja und dem Werbetreibenden selbst zustande.
2.2. Werbetreibende können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen werden.
2.3. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Tellja die Anmeldung des Werbetreibenden bestätigt.
2.4. Bei der Anmeldung hat der Werbetreibende die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Der Werbetreibende hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, schriftlich (postalisch/per Telefax) oder per E-Mail an Tellja zu melden.
2.5. Der Werbetreibende stimmt dem Empfang von E-Mails durch Tellja zu.
2.6. Der Werbetreibende gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von Tellja schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u. ä.).
3. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von Tellja.
4. Haftung von Tellja
4.1. Tellja wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Tellja-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich oder durch Dritte, nicht mit Tellja verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Tellja-System gleichwohl ausfallen, wird sich Tellja im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Empfehlungen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden kann. Ein Anspruch gegen Tellja seitens des Werbetreibenden besteht hieraus nicht.
4.2. Tellja haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Tellja liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). Tellja haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Werbetreibenden, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen. Eine technische Sicherung der Daten durch Tellja erfolgt wöchentlich.
4.3. Für Schäden, die aus der Verletzung der Datenaktualisierungspflicht (vgl. Punkt 2.4) entstehen, haftet Tellja nicht. Entsteht daraus bei Tellja ein Schaden, muss dieser vom Werbetreibenden in vollem Umfang ersetzt werden.
4.4. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Tellja lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Tellja, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4.5. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Tellja, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere den entgangenen Gewinn.
4.6. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
4.7. Sollte dem Werbetreibenden durch ein Fehlverhalten des Kunden ein Schaden entstehen, so steht dem Werbetreibenden gegenüber Tellja keinerlei Ersatzanspruch zu. Vielmehr kann er seine Ansprüche nur direkt gegenüber dem Kunden geltend machen. Tellja verpflichtet sich, die hierfür notwendigen Rechte an den Werbetreibenden abzutreten.
5. Kündigung
5.1. Für den Werbetreibenden gilt die Kündigungsfrist unter Punkt II. 4. Tellja kann den Vertrag jederzeit kündigen.
5.2. Die Kündigung ist schriftlich an die unter Ziffer I.1.1. angegebene Adresse zu richten. Eine Kündigung durch Tellja bedarf keiner Schriftform und kann insbesondere auch per E-Mail erfolgen.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5.4. Im Fall der Kündigung ist Tellja berechtigt, das Tellja-System mit Vertragsende von den Internetseiten des Werbetreibenden zu entfernen.
6. Änderung
6.1.Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Sie werden per E-Mail und über das Tellja-System zugänglich gemacht.
6.2. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Geschäftsbedingungen als angenommen.
6.3. Erfolgt ein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt iSd. des Punktes I.5.1.
7. Anwendbares Recht / Sonstige Bestimmungen
7.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Werbetreibende Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main.
7.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Tellja ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ziffer I.2.1. bleibt unberührt.
7.4. Sollten eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
II. Besondere Bestimmungen
1. Teilnahme
1.1. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste.
1.2. Das Tellja-System wird umgehend nach
Zahlungseingang bei Tellja freigeschaltet. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Kosten für die Einbindung des Tellja-System im Voraus zu entrichten.
2. Verhaltenspflichten
Der Werbetreibende verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Er darf das Tellja-System ausschließlich auf Internetseiten einsetzen, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Werbetreibenden. Gleichwohl ist Tellja befugt, Internetseiten des Werbetreibenden auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls das Tellja-System wieder zu entfernen.
3. Prämienausschüttung
3.1 Die Konditionen sowohl der Geld- als auch der
Sachprämienausschüttung legt der Werbetreibende
fest und teilt sie mittels des Tellja-Systems mit.
3.2. Der Werbetreibende ist nur in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, die Sachprämienausschüttung an den Kunden zu verweigern.
4. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von dem Werbetreibenden mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
5. Keine ergänzenden Teilnahmebedingungen
Dem Werbetreibenden ist nicht erlaubt, ergänzende Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an dem Empfehlungsprozess zu definieren.
6. Für den Werbetreibenden zugängliche Daten
6.1. Der Werbetreibende hat in dem Tellja-System Zugriff auf Statistiken über die Empfehlungen seiner Produkte.
6.2. Im Tellja-System werden dem Werbetreibenden die erforderlichen Informationen über den Kunden zur Verfügung gestellt.
6.3. Der Werbetreibende hat die Möglichkeit, zum Zwecke der Sachprämienauslieferung die Daten der Prämienempfänger als CSV-Datei herunterzuladen. Dies gilt nur für „erfolgreiche Empfehlungen“.
7. Außerordentliches Kündigungsrecht
7.1. Tellja steht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu.
7.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Werbetreibende nicht die Regelungen von Teil II, Punkt 2. (Verhaltenspflichten) einhält.
7.3. Es ist unerheblich, ob die Nichteinhaltung durch den Werbetreibenden selbst oder durch einen von dem Werbetreibenden beauftragten Dritten erfolgt.
7.4. Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafe bleiben hierdurch unberührt.
8. Vertragsstrafe
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen von Teil II, Punkt 2. (Verhaltenspflichten) vereinbaren Tellja und der Werbetreibenden eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,- pro Fall.
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich / Definitionen
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Tellja GmbH, Solmsstraße 12, 60486 Frankfurt am Main (im folgenden Tellja genannt) und dem Werbetreibenden.
1.2. Tellja erbringt ihre Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen von Tellja. Der Werbetreibende erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistungen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.
1.4. Es gelten für die Anwendung und Auslegung des Vertrages nachfolgende Definitionen:
Kunde
Ein Kunde ist eine natürliche oder juristische Person, die über das Tellja-System einer dritten natürlichen oder juristischen Person eine Empfehlung für den Werbetreibenden ausspricht.
Werbetreibender
Ein Werbetreibender ist in der Regel ein Unternehmen, welches das Tellja-System nutzt, um über Kundenempfehlungen neue Kunden zu generieren.
Tellja
Tellja stellt mit seinem Tellja-System das Tool zur Verfügung, mit welchem der Kunde Dritten eine Empfehlung für den Werbetreibenden aussprechen kann.
Vertragspartner
Vertragspartner von Tellja sind sowohl der Kunde als auch der Werbetreibende.
2. Vertragsschluss
2.1. Der Vertragsschluss kommt zwischen Tellja und dem Werbetreibenden selbst zustande.
2.2. Werbetreibende können nur juristische Personen sowie unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen werden.
2.3. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Tellja die Anmeldung des Werbetreibenden bestätigt.
2.4. Bei der Anmeldung hat der Werbetreibende die geforderten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Der Werbetreibende hat Änderungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Änderungseintritt, schriftlich (postalisch/per Telefax) oder per E-Mail an Tellja zu melden.
2.5. Der Werbetreibende stimmt dem Empfang von E-Mails durch Tellja zu.
2.6. Der Werbetreibende gewährleistet, dass er keine Daten speichert oder weiterleitet, die die technische Infrastruktur und Betriebsabläufe von Tellja schädigen können (bspw. Viren, Trojaner, u. ä.).
3. Datenschutz
Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen von Tellja.
4. Haftung von Tellja
4.1. Tellja wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben, um zu gewährleisten, dass das Tellja-System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich oder durch Dritte, nicht mit Tellja verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das Tellja-System gleichwohl ausfallen, wird sich Tellja im Rahmen ihrer Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Die Vertragsparteien erkennen an, dass in Ausnahmefällen eine geringe Anzahl von Empfehlungen vom Online-System nicht erfasst bzw. protokolliert werden kann. Ein Anspruch gegen Tellja seitens des Werbetreibenden besteht hieraus nicht.
4.2. Tellja haftet nicht für höhere Gewalt und für Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Tellja liegen (z.B. Naturgewalt, Krieg, Viren). Tellja haftet demzufolge auch nicht für die daraus resultierende Unterbrechung bzw. Zerstörung von Daten. Es obliegt dem Werbetreibenden, entsprechende Sicherungskopien anzufertigen. Eine technische Sicherung der Daten durch Tellja erfolgt wöchentlich.
4.3. Für Schäden, die aus der Verletzung der Datenaktualisierungspflicht (vgl. Punkt 2.4) entstehen, haftet Tellja nicht. Entsteht daraus bei Tellja ein Schaden, muss dieser vom Werbetreibenden in vollem Umfang ersetzt werden.
4.4. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Tellja lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Tellja, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt auch für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus der Vornahme von unerlaubten Handlungen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4.5. Die Haftung ist außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, der Verletzung einer Kardinalspflicht oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit durch Tellja, ihre Mitarbeiter oder ihre Erfüllungsgehilfen auf die bei Vertragsschluss typischer Weise vorhersehbaren Schäden und im Übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere den entgangenen Gewinn.
4.6. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
4.7. Sollte dem Werbetreibenden durch ein Fehlverhalten des Kunden ein Schaden entstehen, so steht dem Werbetreibenden gegenüber Tellja keinerlei Ersatzanspruch zu. Vielmehr kann er seine Ansprüche nur direkt gegenüber dem Kunden geltend machen. Tellja verpflichtet sich, die hierfür notwendigen Rechte an den Werbetreibenden abzutreten.
5. Kündigung
5.1. Für den Werbetreibenden gilt die Kündigungsfrist unter Punkt II. 4. Tellja kann den Vertrag jederzeit kündigen.
5.2. Die Kündigung ist schriftlich an die unter Ziffer I.1.1. angegebene Adresse zu richten. Eine Kündigung durch Tellja bedarf keiner Schriftform und kann insbesondere auch per E-Mail erfolgen.
5.3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
5.4. Im Fall der Kündigung ist Tellja berechtigt, das Tellja-System mit Vertragsende von den Internetseiten des Werbetreibenden zu entfernen.
6. Änderung
6.1.Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen angekündigt. Sie werden per E-Mail und über das Tellja-System zugänglich gemacht.
6.2. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Geschäftsbedingungen als angenommen.
6.3. Erfolgt ein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch, so gilt das Vertragsverhältnis als gekündigt iSd. des Punktes I.5.1.
7. Anwendbares Recht / Sonstige Bestimmungen
7.1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Werbetreibende Kaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für die sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten Frankfurt am Main.
7.3. Für den Vertrag gelten ausschließlich diese AGB. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn Tellja ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ziffer I.2.1. bleibt unberührt.
7.4. Sollten eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt.
II. Besondere Bestimmungen
1. Teilnahme
1.1. Es gelten die Preise der jeweils aktuellen Preisliste.
1.2. Das Tellja-System wird umgehend nach
Zahlungseingang bei Tellja freigeschaltet. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Kosten für die Einbindung des Tellja-System im Voraus zu entrichten.
2. Verhaltenspflichten
Der Werbetreibende verpflichtet sich, die geltenden Gesetze zu beachten. Er darf das Tellja-System ausschließlich auf Internetseiten einsetzen, deren Inhalte nicht gegen das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland und die guten Sitten verstoßen. Die Prüfungspflicht hierfür obliegt allein dem Werbetreibenden. Gleichwohl ist Tellja befugt, Internetseiten des Werbetreibenden auf seine Inhalte hin zu untersuchen und gegebenenfalls das Tellja-System wieder zu entfernen.
3. Prämienausschüttung
3.1 Die Konditionen sowohl der Geld- als auch der
Sachprämienausschüttung legt der Werbetreibende
fest und teilt sie mittels des Tellja-Systems mit.
3.2. Der Werbetreibende ist nur in begründeten Ausnahmefällen berechtigt, die Sachprämienausschüttung an den Kunden zu verweigern.
4. Kündigung
Das Vertragsverhältnis kann von dem Werbetreibenden mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
5. Keine ergänzenden Teilnahmebedingungen
Dem Werbetreibenden ist nicht erlaubt, ergänzende Teilnahmebedingungen für die Teilnahme an dem Empfehlungsprozess zu definieren.
6. Für den Werbetreibenden zugängliche Daten
6.1. Der Werbetreibende hat in dem Tellja-System Zugriff auf Statistiken über die Empfehlungen seiner Produkte.
6.2. Im Tellja-System werden dem Werbetreibenden die erforderlichen Informationen über den Kunden zur Verfügung gestellt.
6.3. Der Werbetreibende hat die Möglichkeit, zum Zwecke der Sachprämienauslieferung die Daten der Prämienempfänger als CSV-Datei herunterzuladen. Dies gilt nur für „erfolgreiche Empfehlungen“.
7. Außerordentliches Kündigungsrecht
7.1. Tellja steht ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zu.
7.2. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Werbetreibende nicht die Regelungen von Teil II, Punkt 2. (Verhaltenspflichten) einhält.
7.3. Es ist unerheblich, ob die Nichteinhaltung durch den Werbetreibenden selbst oder durch einen von dem Werbetreibenden beauftragten Dritten erfolgt.
7.4. Ansprüche auf Schadensersatz und Vertragsstrafe bleiben hierdurch unberührt.
8. Vertragsstrafe
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Regelungen von Teil II, Punkt 2. (Verhaltenspflichten) vereinbaren Tellja und der Werbetreibenden eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,- pro Fall.







